Was gesetzlich zählt
Für B2B in Deutschland gilt: das strukturierte XML ist das Original. Ein PDF allein reicht nicht, sobald die Pflicht greift. Formate sind XRechnung und ZUGFeRD ab Comfort nach EN 16931. Öffentliche Auftraggeber brauchen die Leitweg-ID. Peppol ist optional, der Weg soll offen bleiben.
Das ist der gesetzliche Rahmen, keine Steuerberatung. Umsatzgrenzen und Stichtage prüft euer Steuerbüro.
Was Sollmaß daraus macht
Angebot, Abschlag, Schluss, Gutschrift: dieselbe Beleg-Engine. XML und PDF entstehen aus einem Datensatz. Die Nummer läuft fort. Storno ist ein eigener Beleg, kein stilles Überschreiben. Die GoBD-Ablage ändert sich nicht stillschweigend.
Das ZUGFeRD-PDF ist PDF/A-3b mit eingebetteter factur-x.xml. Beides prüfen wir bei jeder Änderung automatisch: das XML gegen den KoSIT-Validator, das PDF gegen veraPDF. Was dort durchfällt, geht nicht raus.
Kunde, Objekt, Positionen und Steuer sind dieselben Felder wie auf dem Papier. Wer den Beleg in Sollmaß schreibt, soll ihn nicht in ein zweites E-Rechnungs-Tool kippen.
Steuerbüro und DATEV
Der Beleg muss maschinenlesbar bleiben. Fürs Steuerbüro gibt es DATEV-Buchungsstapel und Belegpaket mit XRechnung und PDF; Direktübertragung ist Ziel. Eine RDS-Zertifizierung, die nicht vorliegt, behaupten wir nicht.
Finanzen · GoBD
Fristen, ohne Steuerberatung
Empfang gilt für den B2B-Empfänger schon. Versandpflicht kommt in Stufen 2027 und 2028, abhängig von Umsatzgrenzen. Was Sollmaß liefert, ist der Beleg, den die Pflicht braucht: XML als Original, PDF als Lesekopie, fortlaufende Nummer, festgeschriebene Ablage.
Leitweg-ID für den öffentlichen Auftraggeber. Peppol-Versand ist vorbereitet, noch nicht aktiv. 59 € Einführungspreis, kein Extra-Modul für 2027.
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